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Herzlich Willkommen in meiner
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutischen Praxis
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Vor Inanspruchnahme der Leistungen zur Einleitung und Durchführung einer Psychotherapie (Probatorik, etc.), müssen ab April 2017 alle PatientInnen die Diagnostik und Indikationsstellung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde durchlaufen haben. Hierfür biete ich Ihnen montags und samstags Zeiten an, in denen Sie zu einer persönlichen Psychotherapeutische Sprechstunde zu mir kommen können.
Ausgenommen von dieser "Sprechstundenpflicht" sind PatientInnen, die bereits zuvor in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik behandelt wurden und für die dort, die Indikation für eine psycotherapeutsiche Weiterbehandlung gestellt wurde. Sie können ummittelbar mit der Behandlung bei mir beginnen.
Sie melden Ihr Kind bei mir telefonisch zu einem Erstgespräch an. Bitte verwenden Sie hierfür die unter KONTAKT angegebene Telefonnummer. Gerne können Sie mir ein Fax, oder eine E-Mail mit Ihrem Anliegen senden, Bitte beachten Sie, Mail via Internet ist unprivat! Jugendliche und junge Erwachsene können selbstverständlich auch eigenständig Kontakt aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass es nicht immer möglich ist, sofort einen Termin mit Ihnen und Ihrem Kind zu vereinbaren. Ein Erstgespräch versuche ich schnellstmöglich zu vereinbaren.
Zu einem Erstgespräch kommen die Eltern mit ihrem Kind. Andere wichtige Bezugspersonen können bei Bedarf ebenfalls zu Erstgespräch mitkommen. Jugendliche und junge Erwachsene kommen gerne in Begleitung der Sorgeberechtigten, sie können jedoch auch, zunächst, ohne die Sorgeberechtigten zum Erstgepräch kommen. Eine Beteiligung der wichtigen Sorgeberechtigten/Bezugspersonen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist obligatorisch und findet regelmäßig, in angemessem Umfang und Rhythmus statt.
Im Rahmen einer Psychotherpie haben alle Beteiligten die Möglichkeit zu prüfen, ob sie sich in der beginnenden Therapie wohl fühlen und diese als erfolgreich einschätzen. Bis zu 5 probatorsichen Sitzungen werden von den gesetzlichen Kassen ohne vorherigen Antrag finanziert. Das Erstgespräch ist Teil der Probatorik.
Um einen umfassenden Eindruck zu erhalten und eine Diagostik nach wissenschaflichen Standards zu erstellen, ist es Ihrerseits/Deinerseits notwendig im Verlauf der Probatorik verschiedene Fragebogen auszufüllen. Dies ist zur Erarbeitung der Therapieplanung und für die späteren therapeutsichen Interventionen, das therapeutische Vorgehen, wichtig.
Alle Kinder und Jugendlichen, junge Erwachsene bis zu einem Alter von 21. Jahren haben unter Voraussetzungen die gesetzliche Möglichkeit eine ambulante KJ-Psychotherapie zu beantragen/aufzunehmen.
Ab 8 Jahren werden Kinder in meiner Praxis behandelt. In diesem frühen Altern findet die Therapie in der Regel als eine Eltern-Kind-Therapie statt. Dies ändert sich mit dem zunehmenden Alter. Bei Volljährigen ist die Teilnahme der Bezugspersonen möglich.
Die Abrechnung der Kosten für die psychotherapeutische Behandlung erfolgt über
- gesetzliche Krankenkassen - GKV - nach EBM - Einheitlicher Bewertungsmaßstab
Nach dem Einlesen der Daten der Gesundheitskarte, rechne mit Ihrer/Deiner Krankenkasse ab
- private Krankenkassen/Beihilfeversicherte - PKV, nach GOP - Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen
Sie erhalten von mir die Rechnung, die Sie an Ihre PKV weitergeben
- SelbstzahlerInnen
Sie erhalten von mir Ihre Rechnung. Das Honorar richtet sich nach der GOP und nach Vereinbarung.
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